Welche Hilfe kann beantragt werden?
Grundsätzlich können Sachmittel oder finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Was Bedürftige im Einzelnen benötigen, geht aus der individuellen Situation hervor. Darüber entscheidet der Sozialfonds Wohneigentum e.V. – gegebenenfalls in Abstimmung mit sozialen Fachverbänden und Sozialdienststellen.
Unsere Hilfe ist eine nachrangige Hilfe.
Aufgrund von rechtlichen Vorgaben müssen vor der Beantragung von Mitteln aus dem Sozialfonds Wohneigentum e.V. alle gesetzlichen und versicherungsrelevanten Hilfen ausgeschöpft sein. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen besteht nicht.
Wo kann ich Hilfe beantragen?
Da wir eng mit dem Verband Wohneigentum e.V. und seinen ehrenamtlich Tätigen in den örtlichen Vereinen zusammenarbeiten, wenden Sie sich bitte an den lokalen Vorstand des örtlichen Vereins (Link auf Website VWE-BaWü).
Was muss vor der Beantragung beachtet werden?
Leider sind unsere Mittel sehr knapp. Wir sind bei der Vergabe an gesetzliche Kriterien und an unsere Satzung gebunden. Daher ist es nötig, dass vor der Antragsstellung geprüft wird, dass die gesetzlichen Ansprüche der Betroffenen ausgeschöpft sind und Hilfen aus dem sozialen Umfeld nicht in dem Maße oder in der Kürze der Zeit zur Verfügung stehen, wie es notwendig wäre. Die Hilfsmöglichkeit des Sozialfonds Wohneigentum e. V. ist eine nachrangige, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Wer kann Hilfe beantragen?
Der Sozialfonds Wohneigentum e.V. ist mit seinem Leitgedanken des selbst genutzten Wohneigentums eng verbunden. Er hilft daher unverschuldet in Not geratenen und sozial bedürftigen Personen, in der Regel Mitgliedern des Verbands Wohneigentum Baden-Württemberg e.V., ihren Angehörigen und in besonderen Notfällen auch Nichtmitgliedern.
Mit welchen Partnern arbeitet der Sozialfonds zusammen?
Aufgrund unserer Geschichte sind wir eng mit dem Verband Wohneigentum e.V. verbunden.